Formular zur Dokumentation von Kontaktdaten
Nach § 4b des Rahmenhygienekonzepts Sport vom 29. Mai 2020, Az. G51b-G8000-2020/122-346
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.
Eine Übermittlung dieser Informationen erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden.
Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.