Hallenbetrieb ab sofort verboten

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Völlig unverständlich, aber Tatsache. In einer Hau-Ruck-Aktion mit sofortiger Wirkung angeordnet, müssen wir unsere Tennishalle erneut schließen, obwohl die sportliche Betätigung das Immunsystem stärken würde.

Obwohl die Infektionsgefahr beim Tennisspiel in der Halle im Allgemeinen und im Besonderen bei nur einem Platz wie in unserer Halle mit großem Luftvolumen und Lüftung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und es auch keine Anhaltspunkte dafür aus anderen Hallen gibt, bel einem Einzel oder Doppel der Mindestabstand  beim Spiel beinahe zwangsläufig eingehalten werden muss, wird uns erneut das Tennisspiel verboten.
Zu verstehen und zu aktzeptieren wäre diese Entscheidung, wenn Tatsachen belegen würden, dass durch die Öffnung der Hallen für den Individualsport in den vergangenen Wochen Infektionsherde entstanden sind. Dies ist aber weder der Fall noch wurde die Rücknahme der Öffnung der Hallen damit begründet. In den Nachrichten wurde verbreitet, dass die Änderung die Folge eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs München (VGH) gewesen sei. mit dem die Sperre der Fitnessstudios für rechtswidrig erklärt wurde, weil  das Training dort auch ein Individualsport ist und deshalb eine Gleichbehandlung erfolgen muss.
Wir werden die Hallenschließung nicht so einfach hinnehmen, sondern Partner für eine Klage zur Feststellung der Rechtswidirigkeit suchen.