Tennis gehört dabei zu den Aktivitäten, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beinahe ausgeschlossen werden kann, wenn alle Beteiligten sich weiter an die Hygieneregeln halten. Deshalb haben nicht nur wir, sondern auch andere Vereine, insbesondere aber auch der BTV, mit Unverständnis reagiert, als aus bloßer Verärgerung über eine im Zusammenhang mit Fitnessstudios ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München (VGH) der zunächst zugelassene Tennisbetrieb als Individualsportart grundlos wieder verboten wurde.
Diese Entscheidung beruhte nicht darauf, dass das Gericht diese Schließung etwa vorgeschrieben hätte, auch wenn dieser Eindruck der Öffentlichkeit vermittelt werden sollte.
Als dann auch noch der Tennisbetrieb auf Allwetterplätzen untersagt worden ist, hat auch der BTV seine Verhandlungsmöglichkeiten als gescheitert angesehen, so dass jetzt nur noch die Hoffnung besteht, durch Klagen zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
In jedem öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Weg von und zur Arbeit oder beim Einkaufen ist der Abstand zu anderen und unbekannten Menschen weitaus geringer als beim Tennisspiel mit in der Regel denselben Partnern.
Hinzukommt, dass die Tennishallen in den Vereinen ausschließlich durch den Winterbetrieb finanziert werden müssen und gerade im Winter auch Kosten verursachen, wenn kein Spielbetrieb stattfindet. Alleine bei unserer Anlage, bei der mit einem Platz die Infektionsgefahr fast ausgeschlossen werden kann, verlieren wir schon jetzt mehrere tausend Euro, die im Haushalt fehlen werden.